23. Juli 2024
In einer Wohnung im 5. OG eines Wohngebäudes hatten die Rauchwarnmelder ausgelöst. Vor der Türe konnte ein Brandgeruch wahrgenommen werden. Die Wohnungstüre wurde gewaltsam geöffnet. […]
In einer Wohnung im 5. OG eines Wohngebäudes hatten die Rauchwarnmelder ausgelöst. Vor der Türe konnte ein Brandgeruch wahrgenommen werden. Die Wohnungstüre wurde gewaltsam geöffnet. Im
Inneren der leerstehenden Räumlichkeiten wurde eine Verrauchung festgestellt. Mittels Wärmebildkamera wurden alle Zimmer kontrolliert. Parallel hierzu wurde eine Belüftung durchgeführt. Jedoch konnte keine Ursache für die Verrauchung festgestellt werden. Auch ergab die Kontrolle aller umliegenden Wohnungen kein Ergebnis. Die Türe wurde wieder verschlossen und die Einsatzstelle für weitere Ermittlungen an die Polizei übergeben.